
Weniger Stromkosten für Ihre Wärmepumpe mit § 22 EnFG
Heizen Sie bereits klimafreundlich mit einer Wärmepumpe? Dann belohnt Sie der Gesetzgeber. Durch das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können Sie die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null reduzieren. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Entlastung unkompliziert beantragen.
Was ist die Umlagen-Reduzierung nach § 22 EnFG?
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien im Wärmesektor zu beschleunigen, hat die Bundesregierung eine finanzielle Entlastung für Wärmepumpenbetreiber beschlossen. Strom, der in einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe verbraucht wird, ist unter bestimmten Voraussetzungen von zwei wesentlichen Umlagen befreit:
- KWKG-Umlage: Fördert die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung.
- Offshore-Netzumlage: Deckt Kosten für den Netzanschluss von Windparks auf See.
Ihr Vorteil: Da beide Umlagen für den Wärmepumpenstrom auf 0,00 Cent pro kWh sinken, reduziert das Ihre jährlichen Heizstromkosten spürbar.
Wie viel können Sie sparen?
Für das Jahr 2026 summiert sich die Entlastung deutlich:
- Offshore-Netzumlage 2026: 0,941 ct/kWh
- KWKG-Umlage 2026: 0,446 ct/kWh
- = Gesamteinsparung: ca. 1,387 ct/kWh (netto)
Voraussetzungen für Ihren Anspruch
Damit wir die Umlagen für Sie reduzieren können, müssen laut Gesetz folgende Kriterien erfüllt sein:
- Eigener Zähler: Die Wärmepumpe muss über einen separaten Zählpunkt (eigenen Stromzähler) verfügen, der direkt mit dem Netz verbunden ist.
- Elektrischer Betrieb: Es handelt sich um eine klassische, elektrisch betriebene Wärmepumpe.
- Kein "Unternehmen in Schwierigkeiten": Diese beihilferechtliche Klausel gilt meist nur für Gewerbekunden, muss aber formal bestätigt werden.
- Keine Rückforderungsansprüche: Es dürfen keine offenen Rückforderungen der EU-Kommission gegen Sie vorliegen.
Wichtiger Hinweis zu Ihren Mitteilungspflichten:
Bitte beachten Sie, dass die Reduzierung der Umlagen an die oben genannten Bedingungen geknüpft ist. Sollten sich Änderungen ergeben – etwa durch den Rückbau der Wärmepumpe oder den Wegfall des separaten Zählers –, durch die die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bitte geben Sie in diesem Fall auch das genaue Datum an, an dem die Veränderung eingetreten ist, damit wir Ihre Abrechnung zeitgenau korrigieren können.
Jetzt Entlastung beantragen
Die Entlastung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen uns die Erfüllung der Voraussetzungen einmalig mitteilen.
1. Füllen Sie das Formular für die Entlastung digital aus und senden Sie es per E-Mail an service@evita-energie.de. Alternativ können Sie das Formular herunterladen, ausdrucken und uns per Post zukommen lassen.
2. Wir prüfen Ihre Angaben und melden die Entlastung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber an.