
STEUERN, ABGABEN UND UMLAGEN 2024
Dies Jahr zum 25. Oktober wurden die neuen Umlagen auf den Strom- und Gaspreis bekanntgegeben, die sich auf den Strom- und Gaspreis im Folgejahr auswirken. Besonderheiten in diesem Jahr: Die KWK-Umlage ist gesunken. Sie beträgt nun 0,275 ct und damit 0,085 ct weniger als im Vorjahr. Die Umlage für die abschaltbaren Lasten, die ab dem 01.01.2017 wieder eingeführt wurde, beträgt im Jahr 2024 0,000 ct/kWh. Die Umlage nach § 19 StromNEV ist von 0,403 ct/kWh auf 0,6430 ct/kWh angestiegen. Am 01.10.2022 wurde die Gasspeicher-Umlage in Höhe von 0,059 ct/kWh eingeführt, welche zum 01.07.2023 auf 0,145 ct./kWh und zum 01.01.2023 auf 1,860 ct./kWh erhöht wurde. Die RLM Bilanzierungsumlage, die SLP Bilanzierungsumlage und die Konvertierungsumlage sind seit dem 01.10.2023 entfallen.
Lesen Sie selbst, wie sich die Umlagen, Steuern und Abgaben im Einzelnen entwickelt haben und wie sie ab dem 01. Januar 2024 ausfallen werden.
STROM
KWK-Aufschlag

Der KWK-Aufschlag ist von 0,357 ct/kWh auf 0,275 ct/kWh gesunken.
Mit dem KWK-Aufschlag wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben. KWK-Anlagenbetreiber haben bei Erfüllung entsprechender Voraussetzungen einen Anspruch auf die gesetzlichen Fördersätze für den eingespeisten Strom. Der KWK-Aufschlag ab 01.01.2024 beträgt 0,275 ct/kWh.
§ 19 StromNEV-Umlage

Die Umlage nach § 19 StromNEV ist von 0,4170 ct/kWh auf 0,403 ct/kWh gesunken.
Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Des Weiteren dient die Abgabe zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Die aus den Entlastungen der StromNEV entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Die Umlage auf den Strompreis nach § 19 StromNEV ist für das Jahr 2024 auf 0,403 ct/kWh gesunken.
Offshore-Haftungsumlage, § 17 f EnWG

Die Offshore-Haftungsumlage ist von 0,591 ct/kWh auf 0,656 ct/kWh gestiegen.
Mit der Offshore-Haftungsumlage werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die Offshore-Haftungsumlage wird seit dem 1. Januar 2013 erhoben. Ab dem 01.01.2024 wird die Umlage 0,656 ct/kWh betragen.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV

Stromsteuer

Die Stromsteuer/ Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/ Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Jeder Verbrauch von Energie wird grundsätzlich besteuert. Ein großer Teil des Stromsteueraufkommens fließt in den zusätzlichen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Rahmen der Steuerabgaben gibt es für energieintensive Unternehmen verschiedene Entlastungsmöglichkeiten. Der Regelsteuersatz beträgt bei der Stromsteuer 2,05 ct/kWh.
Die Umlage für abschaltbare Lasten ist entfallen.
Energiesteuer

Gas
Gasspeicher Umlage

Die Gasspeicher Umlage ist von 0,059 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh gestiegen.
Die Gasspeicher-Umlage wurde zum 1. Oktober 2022 in Höhe von 0,059 ct/kWh erhoben. Diese Umlage soll die Kosten decken, die durch die möglichst schnelle Befüllung der Gasspeicher in Deutschland entstehen. Geregelt wird die Speicherumlage durch den § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Seit dem 01.07.2023 beträgt die Umlage 0,145 ct/kWh.
Co2-AbGaBe
Die CO2-Abgabe ist von 0,5441 ct/kWh auf 0,8162 ct/kWh gestiegen.