Fragen & Antworten
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ), die Ihnen bei der Suche nach Antworten behilflich sein wird. Unser Ziel ist es, Ihnen eine einfache und schnelle Möglichkeit zu bieten, Klarheit zu erhalten und Informationen zu erhalten, die Sie benötigen. Fragen und Antworten zu der Energiepreisbremse finden sie auch hier: Energiepreisbremsen
- Wie kann ich zu E.VITA wechseln?
Ganz einfach: Geben Sie in unseren Online-Tarifrechner Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch ein (Sie finden diesen in Ihrer letzten Stromrechnung oder Sie nutzen den Schieberegler.) – schon sehen Sie die für Sie möglichen Produkt.
Wenn Sie sich für ein Produkt entschieden haben, können Sie direkt online bestellen. Auch telefonische Bestellungen sind kostenlos unter der 0711/ 28441 01 möglich.
- Was kostet mich der Wechsel?
Nichts! Es entstehen Ihnen keinerlei Anmelde- oder Verwaltungskosten. Im Gegenteil: Oft sparen Sie dank günstigerem Tarif oder Wechselbonus sogar bares Geld.
- Welche Daten benötigen Sie für den Wechsel?
Um den Wechsel einleiten zu können, benötigen wir den Namen des Vertragspartners, die Lieferadresse und die Marktlokation oder die Zählernummer und die Angaben des Vorversorgers. Geben Sie bitte auch den gewünschten Lieferbeginn und Ihre Bankverbindung an.
- Wo finde ich meine Zählernummer?
Ihre Zählernummer steht auf dem Zählerkasten, der sich meist im Keller – in Mietshäusern oft auch im Hausflur oder in der Wohnung – befindet. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Vermieter oder Hausverwalter oder Vormieter bzw. -besitzer oder schauen in Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung nach. Die Zählernummer ändert sich durch einen Anbieterwechsel nicht.
- Wo finde ich meine Kundennummer?
Ihre E.VITA-Kundennummer erhalten Sie, wenn der Wechsel komplett abgeschlossen ist, mit Ihrem Begrüßungsschreiben. Auch in allen weiteren Briefen von E.VITA steht Ihre Kundennummer – immer rechts oben in der Servicebox.
- Kann es während des Wechsels zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen?
Nein, das können wir hundertprozentig ausschließen. Denn während Ihres Wechsels werden keine Leitungen neu verlegt oder sonstige technische Änderungen vorgenommen.
- Muss ich selbst bei meinem alten Anbieter kündigen?
Nein, die Kündigung beim alten Anbieter und die Meldung Ihres Anbieterwechsels beim Netzbetreiber übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts kümmern! Sollten Sie bereits bei Ihrem alten Anbieter gekündigt haben, geben Sie uns bitte Bescheid.
- Wann erhalte ich die Schlussrechnung von meinem alten Anbieter?
Normalerweise fragt der Anbieter nach Ihrem Zählerstand am letzten Tag der Belieferung. Auf der Basis dieses Wertes wird Ihr tatsächlicher Verbrauch berechnet und die Schlussrechnung erstellt. Wann genau das der Fall ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
- Wie lange dauert es, bis der Wechselprozess vollständig ist?
Das kann bis zwei Wochen dauern. Wir halten Sie während des gesamten Wechselprozesses auf dem Laufenden – Sie selbst müssen sich währenddessen um nichts kümmern.
- Muss ich meinen Vermieter über den Wechsel informieren?
Nein, das ist nicht nötig. Seit der Liberalisierung des Energiemarkts hat jeder Verbraucher das Recht, jederzeit den Energieanbieter zu wechseln – auch wenn er in einer Mietwohnung wohnt. Und wenn Sie einmal ausziehen, kann Ihr Nachmieter sich ebenfalls frei für einen Anbieter entscheiden – muss also nicht Ihren Vertrag übernehmen.
- Müssen jetzt neue Leitungen verlegt werden?
Nein, es sind keinerlei technische Änderungen notwendig. Der Strom kommt wie gewohnt aus der Steckdose – Sie zahlen nur ggfls. einen günstigeren Preis dafür und bekommen ausgezeichneten Kundenservice mit dazu.
- Bekomme ich jetzt einen neuen Zähler?
Nein, ein Anbieterwechsel erfordert keinen neuen Zähler. Etwas anderes ist es, wenn in Ihrem Haus von analogen auf digitale Stromzähler umgestellt wird (siehe „Smart Meter“) – das ist aber unabhängig von einem Anbieterwechsel.
- Ich plane einen Umzug – was muss ich tun?
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, am besten sobald das Datum des Umzugs feststeht, über Ihre neue Lieferadresse. Das geht am einfachsten über unser Online-Serviceformular. Im Idealfall nennen Sie uns bereits die neue Zählernummer, dann können wir die neue Lieferstelle noch schneller anmelden (und die alte abmelden). Um eine korrekte Schlussrechnung erstellen zu können, benötigen wir noch den Zählerstand in Ihrer alten Lieferstelle am Tag des Auszugs.
- Wie lange läuft mein Vertrag?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei den meisten Tarifen 12, bei manchen auch 24 Monate. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Laufzeit Ihr Vertrag hat, schauen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach oder rufen uns an – wir geben Ihnen gerne Auskunft.
- Wie kann ich meinen Liefervertrag kündigen?
Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Vertrag bei E.VITA kündigen möchten. Ist etwas schiefgelaufen? Gerne nehmen wir Ihre Reklamation auf und finden gemeinsam eine Lösung.
Sie möchten weniger für Energie zahlen? Manchmal ist auch ein Tarifwechsel die Lösung. Wir beraten Sie gerne.
Wenn Sie uns trotzdem verlassen möchten, werden wir Sie auch dabei optimal betreuen. Von Ihrer Seite aus genügt eine kurze Mitteilung per Brief, Mail oder Telefon an:
E.VITA GmbH
Zettachring 2
70567 Stuttgart
E-Mail: srvcvt-nrgd
Beratungshotline: 0711 2844101Alle weiteren Schritte wie die Abmeldung beim Netzbetreiber leiten wir für Sie ein.
- Welche Kündigungsfristen sind zu beachten?
Unsere Standardtarife haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, unsere Onlinetarife sind mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Im Zweifelsfall schauen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach oder rufen uns an – wir geben Ihnen gerne Auskunft.
- Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, wenn Sie zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 oder 24 Monate) nicht kündigen, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um die vertraglich festgelegte Dauer. Wenn Sie unsicher sind, wie lange Ihre Mindestvertragslaufzeit dauert, schauen Sie am besten in Ihren Vertragsunterlagen nach oder rufen uns an – wir geben Ihnen gerne Auskunft.
- Ist es möglich, unter dem Jahr eine Zwischenrechnung zu bekommen?
Ja, auf Wunsch können Sie zum Preis von 23,80 € brutto eine Zwischenrechnung erhalten. Möglich ist eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung – ganz wie Sie wünschen.
- Wie kann ich meinen Abschlag zahlen?
Der einfachste Zahlungsweg ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilen, können wir den vereinbarten Abschlag monatlich von Ihrem Konto einziehen – der bequemste Weg für Sie. Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie die Abschläge auch monatlich an uns überweisen. Ihre Zahlung sollte dann jeweils am letzten Werktag des Monats bei uns eintreffen.
- Wo finde ich die Bankverbindung von E.VITA?
Wenn Sie Ihre Abschläge auf Rechnung/per Überweisung zahlen möchten, benötigen Sie natürlich unsere Bankdaten. Diese finden Sie in unseren Briefen unten in der Fußzeile.
- Mein Verbrauch hat sich verändert. Wird mein Abschlag jetzt angepasst?
Wenn sich Ihr Verbrauch stark ändert, ist es sinnvoll, den Abschlag entsprechend anzupassen. Dies können Sie jederzeit über unser Kundenportal MyE.VITA erledigen. Aber auch wenn Sie dies nicht tun, wird die geänderte Verbrauchsmenge spätestens bei der Jahresverbrauchsabrechnung auffallen. Einen möglichen Differenzbetrag bekommen Sie selbstverständlich in voller Höhe ausbezahlt. Auch nicht schlecht, nochmal ein Extraplus auf dem Konto zu haben.
- Wie setzen sich meine Stromkosten zusammen?
Der Strompreis setzt sich in Deutschland grundsätzlich aus drei Kostenbestandteilen zusammen. Den größten Anteil sind „Steuern, Abgaben und Umlagen“: Dieser liegt aktuell bei 55 Prozent – mit steigender Tendenz. Auf die Höhe dieser Kosten haben wir als Energieversorger keinen Einfluss, da die Abgaben, wie z.B. die EEG-Umlage und der KWK-Aufschlag, staatlich festgelegt werden.
Der zweitgrößte Anteil sind die Netzentgelte: Auch die Netzinfrastruktur wird über den Strompreis finanziert – je nach Netzbetreiber und Netzgebiet in unterschiedlicher Höhe.
Nur den dritten und kleinsten Part können wir als Energieanbieter selbst bestimmen: Die Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Service. Aufgrund der festen staatlichen Bestandteile haben wir also einen sehr geringen Spielraum bei der Preisgestaltung.
- Ich heize mit Strom. Kann ich trotzdem den Anbieter wechseln?
Allerdings! Viele Verbrauchen wissen nicht, dass ein Anbieterwechsel mit Heizstrom genauso möglich ist wie mit normalem Haushaltsstrom. Achten Sie darauf, dass Sie einen speziellen Heizstrom-Tarif wählen, der zu Ihrer Messvariante passt, dann können Sie im Vergleich zum normalen Grundversorger-Tarif leicht mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
- Ich habe eine Nachspeicherheizung. Welcher Tarif ist der Richtige?
In diesem Fall ist unser Produkt speziell für Nachtspeicherheizungen die richtige Wahl. Achten Sie bei der Produktbestellung auf die passende Messvariante (gemeinsame oder getrennte Messung, Eintarif oder Zweitarif) – wenn Sie unsicher sind, wie der Strom für Ihre Nachtspeicherheizung erfasst wird, beraten wir Sie gerne.
- Ich habe eine Wärmepumpe. Welcher Tarif ist der Richtige?
In diesem Fall ist unser Produkt speziell für Wärmepumpen die richtige Wahl. Achten Sie bei der Produktbestellung auf die passende Messvariante (gemeinsame oder getrennte Messung) – wenn Sie unsicher sind, wie der Strom für Ihre Wärmepumpe erfasst wird, beraten wir Sie gerne.
- Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamer und getrennter Messung?
Gemeinsame Messung bedeutet, dass der Strom für Ihre Heizung und der Strom für Ihren sonstigen Verbrauch über einen gemeinsamen Stromzähler erfasst werden. Bei einer getrennten Messung hingegen haben Sie zwei Stromzähler – einen für den Verbrauch Ihrer Stromheizung und einen für den sonstigen Stromverbrauch.
- Was ist der Unterschied zwischen Eintarif und Zweitarif?
Einen Eintarif benötigen Sie, wenn Ihr Stromzähler nur ein Zählwerk hat, der ausschließlich den sogenannten Hochtarif (HT) erfasst. Einen Zweitarif sollten Sie wählen, wenn Ihr Stromzähler zwei Zählwerke hat – einen für den Hochtarif und einen für den Niedrigtarif (HT und NT).
- Ich weiß nicht, wie der Heizstrom bei mir erfasst wird. Wo gibt es Hilfe?
Um Ihnen die Wahl des richtigen Heizstrom-Tarifs so einfach wie möglich zu machen, haben wir ein Erklärvideo und eine Infografik für Sie erstellt. Hier sehen Sie im direkten Vergleich, wie Sie eine gemeinsame von einer getrennten Messung und einen Eintarif von einem Zweitarif unterscheiden können. Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren .
- Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein digitaler, intelligenter Stromzähler, der den Stromverbrauch in Echtzeit erfasst. Anders als ein normaler Drehstromzähler ist er kommunikationsfähig und ermöglicht eine selbständige Kommunikation zwischen Zähler und Netzbetreiber. Der Verbraucher muss den Zählerstand also nicht mehr selbst ablesen und übermitteln Smart Meter gibt es übrigens nicht nur für Strom, sondern auch für Erdgas, Wasser und Fernwärme.
- Was ist ein Smart Meter Gateway?
Erst das Smart Meter Gateway ermöglicht die Kommunikation des intelligenten Zählers. Es ist die zentrale Komponente des intelligenten Messsystems, das die Daten des Smart Meters empfängt, speichert und für die Marktakteure aufbereitet. Da diese Kommunikationseinheit Verbrauchsdaten übermittelt, ist sie durch ein integriertes Sicherheitsmodul besonders gut geschützt.
- Was sind die Vorteile von Smart Meter?
Ein Smart Meter verschafft Ihnen deutlich mehr Transparenz in Sachen Stromverbrauch als ein analoger Zähler. Bislang sehen Sie immer nur Ihren Gesamtverbrauch – am Zählerkasten genauso wie auf der Jahresverbrauchs-Abrechnung. Dank Smart-Metering können Sie Ihren aktuellen Verbrauch in Zukunft jederzeit einsehen – und so die größten Verbrauchsquellen identifizieren.
Langfristig bringt die Übertragung der Verbrauchsdaten in Echtzeit weitere Vorteile, beispielsweise weitaus individuellere Stromtarife. Auch Kunden mit einem Verbrauch unter 100.000 kWh profitieren so von einer individuellen Tarifierung wie sie heute nur Großkunden erhalten – das birgt für viele Unternehmen ein großes Einsparpotenzial.
- Muss ich mich selbst um die Umstellung auf Smart Meter kümmern?
Nein, Sie müssen selbst nicht aktiv werden. Der zuständige Messstellenbetreiber wird auf Sie zukommen, wenn die Umstellung auf bei Ihnen ansteht. Ihren Vertrag von E.VITA können Sie selbstverständlich behalten – es ändert sich nur die Messmethode.
- Was ist Messstellenbertrieb?
Messstellenbetreiber sind zuständig für den Einbau und Betrieb von Messgeräten. Seit der Liberalisierung des Messstellenbetriebs 2005 ist es für jeden Anschlussnutzer möglich ein unabhängiges Unternehmen für den Messstellenbetrieb zu beauftragen.
- Was kommt auf mich zu, wenn ich mich für E.VITA als Messstellenbetrieb entscheide?
Sie schließen mit uns einen Messstellenbetriebsvertrag ab und wir vereinbaren mit Ihnen einen Montagetermin für den Zählerwechsel vor Ort. Die Kommunikation und den Wechsel mit Ihrem bisherigen Messstellenbetreiber übernehmen wir für Sie.
- Darf E.VITA überhaupt den Zähler wechseln?
Ja, E.VITA hat dafür die entsprechenden Genehmigungen.
- Wer informiert meinen Netzbetreiber über den Wechsel des Messstellenbetreibers?
Wir informieren den Netzbetreiber vor Umbau über den anstehenden Zählerwechsel.
- Kostet der Zählerumbau etwas?
Nein, alle Kosten in Zusammenhang mit dem Zählereinbau sind über den vereinbarten Jahrespreis in unserem Messstellenbetriebsvertrag abgegolten. Die Zähler sowie die zugehörigen Kommunikationseinrichtungen verbleiben im Eigentum vom Messstellenbetreiber.
- Wie lange dauert der Stromzählerwechsel?
Der Wechsel dauert effektiv ca. 10 Minuten. Unser Monteur wird ca. 30 Minuten bei Ihnen vor Ort sein. Unser Monteur benötigt lediglich einen Zugang zum Zählerraum.
- Wird mein Strom beim Umbau abgestellt?
Nein, bei RLM-Anlagen mit Stromwandlern ist keine Abschaltung erforderlich. Diese Stromzähler befinden sich nicht im direkten Stromkreis. Nur bei RLM-Anlagen ohne Wandler und SLP-Anlagen wird der Strom kurz abgeschaltet. Wir stimmen dazu im Vorfeld den genauen Termin mit Ihnen ab.
- An wen muss ich mich im Falle eines Stromausfalls wenden?
An Ihren zuständigen Netzbetreiber. Die Wahrscheinlichkeit jedoch, dass wegen eines Defekts von Messkomponenten der Strom ausfällt, geht allerdings nahezu gegen Null. Bei Anlagen mit verbautem Wandler überbrückt der Wandler den Stromausfall.
- Was ist MyEVITA und wofür kann ich es nutzen?
MyEVITA ist der Online-Service für E.VITA-Kunden. Hier können Sie Ihre Daten einsehen und ändern, Ihren Zählerstand melden und alle Ihre Rechnungen und Briefe von E.VITA herunterladen.
- Was muss ich tun, um MyEVITA nutzen zu können?
Um Zugang zu MyEVITA zu erhalten, müssen Sie sich nur einmal mit Ihrer Kundennummer und Ihrer Zählernummer registrieren – natürlich kostenlos. Sie erhalten dann per E-Mail einen Aktivierungslink um die Registrierung abzuschließen. Anleitung zur Registrierung
- Kann ich mich jederzeit für MyEVITA registrieren?
Wenn Sie Neukunde bei E.VITA sind, können Sie sich ab dem ersten Tag der Belieferung registrieren.
- Ich habe mehrere Lieferverträge bei E.VITA. Kann ich alle mit einem einzigen Zugang zu MyEVITA verwalten?
Ja Sie müssen sich nur einmal mit einer beliebigen Kundennummer als Nutzer registrieren Unter Mein Kundenportal können Sie dann über die Funktion Registrierung Unterkunde die jeweilige Kundennummer für alle weiteren Verträge aktivieren Vergessen Sie hierbei bitte nicht das Häkchen für die Onlinekommunikation Auch wenn Sie umgezogen sind können Sie Ihre neue Kundennummer die Sie mit der Vertragsbestätigung erhalten hier aktivieren – und Ihre alte Kundennummer deaktivieren
- Ich bin umgezogen. Kann ich die neue Anschrift über MyEVITA mitteilen?
Ja, unter „Kundendaten“ können Sie Ihre Kontaktdaten und Ihre Rechnungsanschrift selbstständig ändern. Bitte denken Sie auch daran, Ihre neue Kundennummer, die Sie mit der Vertragsbestätigung nach Ihrem Umzug erhalten, über die Funktion Registrierung Unterkunde aktivieren“ für MyEVITA freizuschalten.
- Meine Bankverbindung hat sich geändert. Kann ich die neuen Bankdaten über MyEVITA mitteilen?
Ja, unter „Kundendaten“ können Sie Ihre Bankverbindung einsehen und ändern.
- Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Besuchen Sie den Bereich „Passwort vergessen“ und geben Sie E-Mail-Adresse und Kundennummer ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit einem Link über welchen Sie das Passwort dann ändern können.
- Können andere Internetnutzer auf meine Daten zugreifen?
Nein, MyEVITA ist ein geschlossenes System, das keinen Zugriff von außen erlaubt. Nur durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihres persönlichen Passworts können Ihre Daten eingesehen werden. Bewahren Sie Ihre Anmeldedaten daher an einem sicheren Ort auf bzw. wählen Sie ein Passwort, das Sie sich leicht merken können.
- Was ist der Unterschied zwischen Spotmarkt und Terminmarkt?
Am Spotmarkt wird kurzfristig lieferbarer Strom gehandelt. Kurzfristig bedeutet in diesem Zusammenhang ein bis zwei Tage. Auf dem Terminmarkt hingegen werden Lieferverträge mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren geschlossen. Die Versorger decken sich am Terminmarkt mit einem Großteil des von ihnen prognostizierten Strombedarfs ein. Da die Strompreise stark schwanken, kaufen sie nicht alles auf einmal ein, sondern beschaffen den benötigten Strom in Teilmengen und Schritt für Schritt zu verschiedenen Zeitpunkten. Am Spotmarkt werden dann die restlichen Strommengen eingekauft, um den aktuellen Bedarf zu decken. Am Spotmarkt der Strombörse EEX wird unterschieden zwischen dem „Day-Ahead-Handel“, mit Angeboten für den Folgetag, und dem „Intraday-Handel“, mit Angeboten für den gleichen Tag. Hier können die Teilnehmer zu viel oder zu wenig georderte Strommengen kurzfristig ausgleichen.
Da der Stromverbrauch über den Tag variiert (in der Regel ist der Verbrauch tagsüber höher als in der Nacht) können zudem zwei verschiedene Profile an der Börse gehandelt werden: Baseload-Produkte dienen der Abdeckung der Grundlast eines kompletten Tages von 0 bis 24 Uhr. Peakload-Produkte werden geordert, um die Spitzenlast zwischen 8 und 20 Uhr zu bedienen. - Wie erklären sich die regionalen Unterschiede im Gaspreis?
Die regionalen Unterschiede beim Gaspreis sind insbesondere auf die regional unterschiedlichen Netzentgelte zurückzuführen. Diese werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) anhand regionalspezifischer Faktoren wie der topografischen Beschaffenheit, der Besiedlungsdichte sowie dem Bedarf an Investitionen in den Netzzubau und die Instandhaltung der Infrastrukturen festgelegt. Die Höhe der Netzentgelte wird durch die BNetzA staatlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie angemessen und diskriminierungsfrei sind. Dieser Bestandteil des Gaspreises ist somit nicht durch die Gasversorger bei der Preisgestaltung beeinflussbar. Somit kann es regional zu unterschiedlichen Entwicklungen bei den Netzentgelten kommen. Sie basieren auf den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für den Betrieb, Erhalt und Ausbau der Netzinfrastruktur in den jeweiligen Versorgungsgebieten. Durch die seit 2009 praktizierte Anreizregulierung sind die Netzbetreiber verpflichtet, ihre Effizienz zu erhöhen und Produktivitätsgewinne weiterzugeben. Obwohl Kostensteigerungen grundsätzlich nur alle fünf Jahre erfasst werden, kommt es doch jährlich zum Veränderungen bei den Netzentgelten. Dies liegt an konkreten Netzausbauprojekten, deren Kosten nach Genehmigung durch die Regulierungsbehörden über die Instrumente "Erweiterungsfaktor" oder "Investitionsmaßnahme" auch während einer laufenden Regulierungsperiode berücksichtigt werden. Weitere Netzentgeltanpassungen resultieren aus Veränderungen bei Kostenkategorien, die durch die einzelnen Netzbetreiber nicht zu beeinflussen sind („dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile“ gemäß § 11 Abs. 2 ARegV). Dazu gehören insbesondere vorgelagerte Netzkosten.