Neue Registrierungspflicht für stromerzeugende Betriebe

Dienstag, 13. Februar 2018
Wichtige Energiegesetze

Ohne Strom geht im Gewerbe nichts. Aber warum immer nur aus der Steckdose zapfen? Auch für Gewerbetreibende und Industriebtriebe kann es sich lohnen, selbst Strom zu erzeugen. Vorausgesetzt, Sie stellen alle Parameter so ein, dass Sie möglichst viel Energie selbst verbrauchen. Der E.VITA-Ratgeber klärt auf über Chancen und Schwierigkeiten. Dabei spielen natürlich auch bürokratische Hürden eine große Rolle – einmal mehr seit der Einführung des neuen Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur. Dort müssen seit Juli alle Anlagen, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) fallen, registriert sein – andernfalls drohen erhebliche Strafen. Der Start war begleitet von Kritik und ziemlich holprig.

Registrierung

In Deutschland müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom, die unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) fallen, bei der Bundesnetzagentur registriert werden. In der Vergangenheit gab es dafür verschiedene Portale. Seit Juli läuft es einheitlich über das neue Marktstammdatenregister. Ziel ist „die eindeutige Identifizierung der einzelnen Marktakteure beispielsweise bei energiewirtschaftlichen Verträgen zu gewährleisten und insgesamt die Kommunikation am Markt und mit den Behörden zu verbessern“. Anlagen, die jetzt neu an den Start gehen, müssen bis 1. Januar des kommenden Jahres registriert sein. Bei bestehenden Anlagen haben die Betreiber Zeit bis 30. Juni 2019. „Eine Ausnahme stellen EEG-Anlagen und deren Betreiber dar, die sich bereits nach der am 30.06.2017 geltenden Fassung der Anlagenregisterverordnung registrieren mussten.“

Holpriger Start

Allerdings hakt es noch. Die Bundesnetzagentur vermeldet seit Anfang Juli: „Die Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters konnten leider nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.“ Die Neuregelung rief schon im Vorfeld Kritiker auf den Plan, die die bürokratischen Hürden für Betriebe und Unternehmen bemängeln. So meldete sich bereits Anfang des Jahres der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zu Wort und mahnte an, dass „andere behördliche Meldepflichten entfallen müssen, damit es nicht zu paralleler Datenhaltung, -pflege und -recherche in unterschiedlichen Systemen kommt“. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat ein Aufklärungs-Merkblatt erstellt, „da viele Unternehmen Stromlieferant sein können, ohne dies zu wissen“. Nach Definition der Bundesnetzagentur kann es sich schon um eine „Stromlieferung“ handeln, wenn innerhalb eines Betriebs die selbst erzeugte Energie von einem Gebäude zum nächsten oder zur angeschlossenen Kantine geleitet wird.

Strafen

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, kann mit empfindlichen Strafen belegt werden. Die Bundesnetzagentur kann den KWK-Zuschlag oder die EEG-Förderung streichen. Branchenportale im Internet warnen, das fehlerhafte, fehlende oder unvollständige Meldungen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro oder den Entzug der kompletten Vergütung zur Folge haben können.

Wie wird man zum Stromproduzenten?

Falls Sie sich von den bürokratischen Hürden nicht abschrecken lassen und mit dem Gedanken spielen, wie Sie in Ihrem Betrieb selbst Strom erzeugen können, haben wir im Folgenden ein paar Tipps: Im Idealfall starten Sie mit einer Energieberatung, die es speziell für den Mittelstand gibt. Die Kosten werden zum großen Teil vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet. Der Antrag muss vor der Energieberatung online gestellt werden. Die Höhe der Förderung liegt zwischen 1200 und 8000 Euro und hängt vom jeweiligen Energiebedarf des Betriebes ab. Eine große Hilfe sind sicher auch diese Informationen zur Energieberatung für Gewerbekunden.

Blockheizkraftwerke (BHKW)

Ein BHKW lohnt sich vor allem für jene Gewerbetreibende, die kontinuierlich Strom benötigen – auch am Wochenende und an Feiertagen, zum Beispiel um Ware zu kühlen. Und die auf der anderen Seite auch einen erhöhten Warmwasserbedarf haben. Die Größe des BHKW richtet sich schlussendlich nach dem jährlichen Energieverbrauch. Als Faustregel gilt: Ab 6500 Betriebsstunden pro Jahr ist ein BHKW rentabel. Der produzierte Strom kostet rund 6 Cent pro Kilowattstunde und damit in der Regel weniger als beim Energieversorger.

Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage)

Bei einer PV-Anlage sollten sich Betreiber vergegenwärtigen, dass Strom nur dann zur Verfügung steht, wenn die Sonne scheint. Außerdem sollten Unternehmer genau analysieren, zu welcher Tageszeit es Energiespitzen gibt. Eine rein nach Süden ausgerichtete Anlage ist nicht zweckmäßig, wenn der Betrieb auch morgens oder abends einen hohen Bedarf hat. Dann ist es sinnvoll, Module auch in östlicher oder westlicher Richtung anzubringen, damit sie das Sonnenlicht entsprechend einfangen können. Die Parameter verschieben sich allerdings, wenn Prosumer bereit sind, auch in eine Speicherlösung (Batterien) zu investieren.

Stromeinspeisung

Nach Meinung von Experten rentiert es sich nicht mehr, Strom ins Netz einzuspeisen, weil die Vergütung deutlich unter den Produktionskosten liegt. Die Maxime lautet: möglichst passgenau Energie produzieren und selbst verbrauchen. Überkapazitäten sollten natürlich dennoch ins Netz gespeist werden. Laut aktueller Gesetzeslage sind Prosumer ohnehin verpflichtet, 70 Prozent des erzeugten Stroms im Betrieb zu verbrauchen. Der Energieversorger muss lediglich 30 Prozent abnehmen. Andernfalls ist er berechtigt, die Anlage abzuschalten. In diesem Zusammenhang bietet sich auch an, ein Konzept rund um das Thema Energiemanagement im Betrieb zu erarbeiten, das Faktoren wie Wärmeschutz, Wärmedämmung, Strombedarf einbezieht und auf eine Kostenoptimierung abzielt. Für eine entsprechende Maßnahme bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle finanzielle Förderung.

E.VITA klärt auf

Die Serie zum Thema Prosumer (Wann und wie lohnt es sich, selbst Energie zu erzeugen?) ist ein Informationsangebot, mit dem E.VITA seine Firmen-, Gewerbe- und Privatkunden über die Chancen und Risiken bei der Produktion erneuerbarer Energien aufklärt. Hier im Online-Ratgeber sind bereits verschiedene Beiträge mit unterschiedlichem Fokus erschienen:

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

In Ihrem Browser sind Cookies deaktiviert. Wir verwenden Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Bitte lassen Sie Cookies zu, um vom bestmöglichen Service zu profitieren.