Stromrechnung verstehen leicht gemacht

Stromrechnung verstehen leicht gemacht

Montag, 27. Februar 2017
Über E.VITA

Kennen Sie das: Sie erhalten Ihre Stromrechnung und fühlen sich von dem komplizierten Zahlen-Wirrwarr überfordert? Sie finden jede Menge Abkürzungen und haben keine Ahnung, wofür diese stehen? Die Rechnung ist unübersichtlich und intransparent? Kurz: Sie verstehen sie nicht?

Stromrechnungen für Kunden häufig nicht nachvollziehbar

Falls Sie das tröstet: So wie Ihnen ergeht es vielen Unternehmern. Abkürzungen wie „RLM“, „SLP“ oder der „HT-Verbrauch“ sorgen für mehr Verwirrung als für Klarheit. Eine unübersichtliche Darstellung der einzelnen Positionen, verschiedene Preisbestandteile und nicht auffindbare Informationen zur Kündigungsfrist tun ihr Übriges. Der Verbraucher bleibt häufig ratlos zurück. Wenn Sie verschiedene Energiearten nutzen, kommt hinzu, dass eine Rechnung bis zu einem Dutzend Seiten haben kann. Einzelne Kosten nachzuvollziehen, ist für viele Gewerbetreibende wie die berühmte Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Leistungskunden haben Anspruch auf detaillierte Informationen

Besonders kniffelig wird es, wenn Sie einen Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden haben und somit unter die Leistungsmessung fallen. Denn dann erfasst Ihr Energieversorger die von Ihnen benötigte Leistung im Viertelstundentakt und leitet daraus Ihren Lastgang ab (weitere Informationen zum Thema Lastgang finden Sie hier). Natürlich haben Sie Anspruch darauf, dass sich diese so genannte Registrierende Leistungsmessung (RLM) übersichtlich in Ihrer Rechnung wiederfindet. Auch hier haben viele Energieanbieter Probleme damit, das übersichtlich aufzubereiten.

Alle anderen Gewerbekunden finden in der Regel die Abkürzung SLP auf ihrer Stromrechnung. Das bedeutet, dass Ihr Energieversorger ein Standard-Lastprofil für Sie angelegt hat, also von einem bestimmten, durchschnittlichen Verbrauchswert ausgeht. Als RLM-Kunde erhalten Sie Ihre Rechnung monatlich, wenn Sie als SLP-Kunde geführt werden, rechnet der Anbieter nur einmal im Jahr mit Ihnen ab – genau wie mit Haushaltskunden

Auch angesichts solcher Details ist aus der Sicht von E.VITA eine transparente Rechnung unerlässlich. Wir möchten Ihnen sämtliche Informationen so aufbereiten, dass Sie diese leicht verstehen. Unser Ziel ist es, dass Sie so wenig Zeit wie möglich mit dem Thema Stromrechnung verbringen müssen, damit Sie mehr Zeit in Ihr eigentliches Geschäft investieren können.

E.VITA hat die „Kundenfreundlichste Energierechnung Deutschlands“

Insofern ist es für uns eine wichtige Bestätigung, dass uns das Deutsche Institut für Energietransparenz (DIFET) zum dritten Mal in Folge die „Kundenfreundlichste Strom- und Gasrechnung Deutschlands“ bescheinigt. Als einer von nur sechs Energieversorgern, die die Note ‚sehr gut‘ erhielten, liegen wir an der Spitze der DIFET-Energieversorger-Bestenliste 2017. Das DIFET ermittelt jedes Jahr in zwölf Kategorien die von Energieverbrauchern und -experten am besten bewerteten Strom- und Gasrechnungen.

Gesetz schreibt Pflichtangaben in Stromrechnungen vor

Unabhängig von den Bemühungen einiger weniger Energiehändler wie E.VITA hat der Gesetzgeber das Problem vieler Verbraucher mit ihren Stromrechnungen schon seit Längerem erkannt. Seit 2011 müssen Stromrechnungen „einfach und verständlich“ sein. So schreibt es das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Die Versorger sind seitdem verpflichtet, unter anderem Angaben zum Strompreis, Abrechnungszeitraum, zum Anfangs- und Endzählerstand, zur Ableseart, den gezahlten Abschlägen und zur Vertragsdauer zu machen sowie den Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes anzugeben. Private Stromkunden haben zudem Anspruch auf eine visualisierte Darstellung darüber, wie sich der eigene Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält. Der Gesetzgeber will mit dieser Kommunikationspflicht die privaten Kunden zu einem bewussteren Stromverbrauch motivieren.

Verbraucher halten ihre Stromrechnungen für nur unbefriedigend

Doch häufig sind diese Angaben auf den Rechnungen nur schwer zu finden. Die Auswertung des DIFET hat es auch in diesem Jahr wieder offengelegt: Kundenfreundlichkeit ist bei den über 1.000 deutschen Energieanbietern kaum vorzufinden. Die befragten Verbraucher gaben ihren Versorgern in einer repräsentativen Erhebung lediglich die Durchschnittsnote befriedigend (3,1) für die Aufmachung und Verständlichkeit ihrer Stromrechnung.

Unsere Empfehlung: Stromrechnung kritisch prüfen

Damit Sie nur für die Energie zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben, sollten Sie in jedem Fall nach Erhalt der Rechnung die darauf angegebenen Informationen prüfen. Stimmt der Zählerstand? Ist der Abrechnungszeitraum korrekt? Sind die geleisteten Abschlagszahlungen und der angegebene Grund- und Arbeitspreis richtig? Es empfiehlt sich, den Zählerstand regelmäßig abzulesen und Ihrem Versorger zu melden sowie für die eigenen Unterlagen zu notieren.

Zudem lohnt es sich, zu prüfen, wie Sie Ihre Energiekosten senken können, um den fälligen Betrag auf Ihrer Rechnung zu reduzieren. Gerne beraten wir Sie hierbei. Rufen Sie uns an oder informieren Sie sich auf unserer Website: Konkrete Energiespartipps finden Sie hier.

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